Zur Umsetzung des Beschlusses von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020 hat das Brandenburger Kabinett heute in Potsdam Änderungen der Brandenburger Eindämmungsverordnung beschlossen. In den allgemeinen Weisungen des Gesundheitsministeriums (MSGIV) sind für die Bereiche Kita und Schule schrittweise Öffnungen enthalten.
Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst: „Eine Lockerung der bisher zwingend notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie können nur äußerst verantwortungsvoll, mit zeitlichem Vorlauf und schrittweise erfolgen. Gleichzeitig wollen wir die Kita-Notfallbetreuung ausweiten und vor allem Schülerinnen und Schüler, die kurz vor einem Schulabschluss stehen, bestmöglich darauf vorbereiten.“
Schule
Die Schulen werden schrittweise geöffnet für Schülerinnen und Schüler, die kurz vor dem Schulabschluss stehen. Dabei müssen die geltenden Abstandsregeln strikt eingehalten sowie Hygienekonzepte der Schulen vorgelegt werden.
Ab dem 27. April werden die Abschlussklassen, die in diesem Jahr den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Erweiterte Berufsbildungsreife machen, wieder unterrichtet. Das betrifft die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien sowie Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Lernen“ und „Sehen“.
Berufliche Schulen (Oberstufenzentren/OSZ) werden ab 27. April vorrangig Abschlussprüfungendurchführen, und zwar an der Fachschule Sozialwesen, Berufsfachschule Soziales, Berufsfachschule Landesrecht sowie Fachschule Technik und Wirtschaft. In der Fachoberschule (FOS) findet der Unterricht im 2. Jahrgang in den Prüfungsfächern sowie die anschließende Prüfung der Fachhochschulreife statt. In der Berufsschule wird das 3. Lehrjahr zwecks Prüfungsvorbereitung unterrichtet.
Ab 4. Mai werden Klassen, deren Schülerinnen und Schüler im nächsten Jahr einen Schulabschluss anstreben, wieder unterrichtet. Das betrifft:
- die Jahrgangsstufe 9 an Oberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen,
- die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und
- die Jahrgangsstufe 12 an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien (OSZ), da sich diese Schülerinnen und Schüler im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase für das Abitur befinden.
An den Grundschulen wird die Jahrgangsstufe 6 ab 4. Mai wieder unterrichtet, um die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in eine weiterführende Schule vorzubereiten. Die Jahrgangsstufe 5 wird ab 11. Maiwieder unterrichtet.
Die schriftlichen Abiturprüfungen finden – wie von der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) beschlossen – statt. Die Hauptprüfungstermine liegen in Brandenburg zwischen 20. April und 5. Mai.
Für Kinder, die durch Homeschooling nicht gut erreicht werden, können die Schulen ab 4.Mai ein pädagogisches Präsenz-Angebot an Grundschulen und in der Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 10) anbieten, wenn die Rahmenbedingungen zu Abstandsregeln, Lerngruppen und Hygiene geklärt sind.
Das alles geht nur unter strengen Auflagen und Vorsichtsmaßnahmen: Das Bildungsministerium wird einen Vorschlag unterbreiten, wie die Abstandsregeln durch Teilung der Lerngruppen in den jeweiligen Jahrgängen umgesetzt werden. Der Stundenplan wird angepasst. Eine ausschließliche Beschränkung auf die Kernfächer wird es nicht geben. Für die Pausengestaltung werden die Schulen Konzepte erarbeiten, um das Einhalten der Abstandsregeln sicherzustellen. Die Mischung von Lerngruppen soll vermieden, klassenübergreifende Arbeitsgemeinschaften sollen ausgesetzt werden. Jede Schule wird, soweit nicht schon erfolgt, einen Hygieneplan auf der Basis einer Handreichung in Abstimmung mit den Schulträgern erstellen bzw. die vorhandenen Hygienepläne den aktuellen Erfordernissen entsprechend anpassen. Diese Regelungen werden unter Berücksichtigung des noch zu fassenden Beschlusses der KMK, der zum 29. April erfolgen soll, festgelegt.
Die Schul-Cloud wird ab sofort auf weitere Schulen ausgeweitet: Zu den bislang 54 Schulen der zweijährigen Pilotierungsphase kommen 170 weitere interessierte Schulen (in öffentlicher und freier Trägerschaft) sowie die drei Studienseminare in Potsdam, Cottbus und Bernau. Nach den Osterferien werden weitere 115 Schulen folgen. Zum kommenden Schuljahr 2020/21 sollen zirka 170 weitere Schulen Zugang zur Schul-Cloud bekommen.
Die bestehende Notfallbetreuung wird angepasst. Die Wohnheime und Internate (Oberschulen/OSZ, Spezialschulen) nehmen ihren Betrieb entsprechend der schulischen Angebote wieder auf.
Stationäre Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe. Elternarbeit soll wieder stattfinden. Eine Lockerung des Besuchsverbots in den stationären Einrichtungen kann unter Wahrung der Hygienestandards erfolgen. Ebenso können (eingeschränkt) Heimfahrten erfolgen.