Sehr geehrte Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
zur Verbesserung der Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern im Lesen und Schreiben sind die Schulen gehalten, verbindliche Lernzeiten für den Spracherwerb in den schulinternen Curricula festzuschreiben. (Beschlüsse der Fachkonferenzen folgen)
Des Weiteren beschließen die schulischen Gremien, wie Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in Klassenarbeiten und schriftlichen Leistungskontrollen (in allen Fächern) bewertet werden.
Beschluss zur sprachlichen Richtigkeit – Schüler- und Elterninformation
Mit freundlichen Grüßen
Veit Goralczyk-Pehl